Opfer von Verkehrsunfällen sind oft auch "innerlich" gehemmt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bzw. angemessenen Schadenersatz zu erlangen. Dabei spielt es vielfach eine Rolle, dass die Opfer traumatisiert sind und davon zurückschrecken, das Erlebte nochmals zu durchleben. Trauen sie sich dieses zu, sind dennoch oftmals nicht in der Lage, auf "Konfrontation zu gehen". Die mangelnde Konfliktbereitschaft hat vielfach nach schweren Verkehrsunfällen ihre Ursache darin, dass dem Opfer – vor allem von Seiten der Haftpflichtversicherung suggeriert – wird, es solle doch "zufrieden" sein, überhaupt noch am Leben zu sein. Dabei verkennt die Haftpflichtversicherung, dass das Opfer sein Leben mit Sicherheit nicht dieser verdankt, sondern den Ersthelfern und den Krankenhausärzten und auch der passiven Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs. Für "Dankbarkeit" gegenüber dem Haftpflichtversicherer ist kein Raum.
Um hier das Opfer innerlich stark für den Konflikt zu machen arbeite ich mit einer Psychologin zusammen, die, selbstverständlich ausschließlich, wenn das Opfer dieses will, unterstützend zur Seite steht.
Leben mit der Beeinträchtigung
Eine psychologische Unterstützung dient selbstverständlich nicht nur dem materiellen Zweck, das Opfer "fit" für das Schadenersatzverfahren gegen den Haftpflichtversicherer zu machen, sondern soll dem Opfer die Möglichkeit der seelischen Verarbeitung des Erlebten bieten, so dass der Geschädigte zukünftig, jedenfalls in seelischer Hinsicht, wieder ein "normales" Leben führen kann.
Die Kosten einer Psychologin hat im Regelfall der Haftpflichtversicherer zu tragen, soweit die Inanspruchnahme medizinisch indiziert ist und die Behandlung vom behandelnden Arzt verordnet wird.
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